Digitaler Netzanschluss

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E-Mail: netzanschluss (at) sg-sas.de

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Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage

  • Die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage erfolgt erst nach Installation eines Zweirichtungszählers. Als Inbetriebnahmedatum der Anlage gilt das Zählereinbaudatum sofern auf der Erklärung zur Vergütungszahlung nichts anderes angegeben ist.
  • Der erzeugte Strom wird selbst verbraucht. Für eventuell in das Netz eingespeisten Strom wird eine Vergütung gemäß der Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) nur beansprucht sofern die Erklärung zur Vergütungszahlung vollständig ausgefüllt an netzanschluss@sg-sas.de geschickt wurde.
  • Die maximale Erzeugungsleistung von 600 W wird nicht überschritten und es werden über diese maximale Erzeugungsleistung hinaus keine weiteren steckerfertigen Erzeugungsanlagen, z.B. steckerfertige PV-Anlagen betrieben.
  • Mein Zähler soll – sofern nicht bereits vorhanden - auf einen Zähler mit Erfassung beider Energierichtungen gewechselt werden. Gemäß den Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes erfolgt der Wechsel auf eine moderne Messeinrichtung bzw. Intelligentes Messsystem.
  • Die Stromerzeugungsanlage entspricht den Bedingungen der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ und wird über eine spezielle Energiesteckdose angeschlossen. Diese Energiesteckdose nach DIN VDE V 0628-1 ist im Vorfeld durch einen eingetragenen Elektroinstallateur nach den anerkannten Regeln der Technik zu installieren. Ein entsprechendes Einheiten- und NA-Schutz-Zertifikat/ Herstellererklärung zur Konformität liegt vor und kann auf Nachfrage vorgelegt werden.
Wo befindet sich Ihr Anschlussobjekt?

Wo befindet sich Ihr Anschlussobjekt?

Bitte teilen Sie uns die Anschrift des Anschlusses mit, damit wir prüfen können, ob wir für Ihre Objektadresse zuständig sind.
Adresse oder Gemarkung
Adresse
Gemarkung

Die Gemarkung ist ein großräumig umschlossenes Gebiet, das meistens in Bezug zu natürlichen Begrenzungen steht. Häufig entspricht es der Fläche des Ortsgebietes und führt seinen Namen. Die Gemarkung ist die größte Ordnungseinheit aller Katasternachweise, sie besteht in der Regel aus mehreren Fluren.

Die Flur ist ein Teil der Gemarkung und umfaßt die kleinsten Buchungseinheiten des Katasters, die Flurstücke. Im alten, noch nicht digitalen Kataster wird die Flur auf einem Kartenblatt, der Flurkarte, dargestellt.

Ein Flurstück ist ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird. Flurstücke erhalten eine besondere Nummer, ersichtlich im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem).
Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken gebildet werden, wenn diese einem Eigentümer gehören und auf einem Grundbuchblatt verzeichnet sind.

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